Elterninformation

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler,

die Schulen sind verpflichtet, den Schülerinnen und Schülern während dieser Zeit Lernangebote in Form von Distanzunterricht zu unterbreiten.“1 Diese Vorgabe des hessischen Kultusministers wird von den Lehrerinnen und Lehrern der Henry-Benrath-Schule weitgehend umgesetzt. Das ergibt sich aus den verschiedenen Rückmeldungen, die wir von Elternseiten und aus dem Kollegium erhalten haben.

Um den Schülerinnen und Schülern eine Strukturierung des Tages zu ermöglichen, kann (Hervorhebung von mir) sich der Distanzunterricht zeitlich am regulären Stundenplan orientieren. Damit wird den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit eröffnet, zu den gewohnten, im Stundenplan fixierten Zeiten Rückfragen zu stellen und mit der Lehrkraft zu interagieren.“2 Auch diese Forderung des Ministers wird u. a. im Rahmen der technischen Möglichkeiten umgesetzt.

Das Ministerium teilt am 21.01.2021 mit, dass wenn „…. das Infektionsgeschehen es zulässt und vorbehaltlich der weiteren gemeinsamen Entscheidungen von Bund und Ländern ….

  • ab dem 15. Februar 2021 die Jahrgangsstufen 1 bis 6 landesweit in den Wechselunterricht (Stufe 3 „Leitfaden zum Schulbetrieb 2020/21“ [=Wechselwochen bzw. A- und B-Wochen]) gehen, wobei parallel hierzu eine Notbetreuung einzurichten sein wird …,

  • möglichst früh im März in einem nächsten Schritt die Jahrgangsstufen 1 bis 6 in den Präsenzunterricht im eingeschränkten Regelbetrieb (Stufe 2 [eingeschränkter Präsenzbetrieb/ähnlich wie nach den Herbstferien]) zurückkehren und

  • ebenso die Klassen ab Jahrgangsstufe 7 (mit Ausnahme der Abschlussklassen, die weiterhin grundsätzlich im Rahmen des Präsenzunterrichts unterrichtet werden) im März mit Wechselunterricht (Stufe 3) beginnen und in diesem Modus bis zum Beginn der Osterferien verbleiben. Ziel ist es, auch diese Jahrgangsstufen baldmöglichst wieder in Präsenz zu unterrichten.“3

Was bedeutet das nun für die Henry-Benrath-Schule?

  1. Jahrgangsstufen 5 und 6:

    1. Die Präsenzpflicht bleibt weiterhin bis zum 14.2.2021 ausgesetzt. Ab dem 15.2.2021 sollen die Klassen im Wechselunterricht beschult werden. Ab März sollen die Klassen wieder wie nach den Herbstferien unterrichtet werden.

    2. Die Schülerinnen und Schüler werden nach Möglichkeit zu Hause betreut. Die Entscheidung über die Teilnahme am Präsenzunterricht muss weiterhin der Schule in der Vorwoche per Formular mitgeteilt werden (ebenso über die Abmeldung).

    3. In der Schule findet möglichst im Rahmen der verlässlichen Schulzeit Präsenzunterricht statt, der sich inhaltlich am Distanzunterricht orientiert.

    4. Grundlage ist hierbei die Stundentafel.

    5. Die ganztägigen Angebote im Rahmen des Ganztagsprofils entfallen an der Henry-Benrath-Schule.

    6. Wir richten für die Zeit nach dem 14.2.2021 eine Notbetreuung ein (wenn hierzu die Rahmenbedingungen benannt sind). Über die Modalitäten werden wir Sie unterrichten.

    7. Der Unterricht der Sprachklasse 2 (Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge fünf und sechs) wird in Präsenz durchgeführt.

Zeitraum

Unterrichtsform -> Jahrgänge 5HRG + 6HRG

11.1.2021 bis 14.02.2021

Aufhebung der Präsenzpflicht; Schülerinnen und Schüler sollen möglichst zu Hause bleiben; eingeschränkte Betreuung in der Schule

15.2.2021 bis Anfang März (?)

Schülerinnen und Schüler werden in den Klassen unterrichtet; die Klassen sind geteilt (bitte die aktuellen Informationen hierzu beachten). Unterricht in A- und B-Wochen. Notbetreuung für die Schülerinnen und Schüler, die keinen Unterricht in der Schule haben.

Anfang März (?) bis Osterferien

Die Schülerinnen und Schüler werden im eingeschränkten Regelbetrieb unterrichtet.

nach den Osterferien

Regelbetrieb?

  1. Alle Jahrgangsstufen ab der Jahrgangsstufe 7

    1. Der Distanzunterricht (Stufe 4 des „Leitfadens für den Schulbetrieb im Schuljahr 2020/21“) tritt an die Stelle des Präsenzunterrichts. Die Schülerinnen und Schüler dieser Gruppe werden ab März bis zu den Osterferien in A und B-Wochen unterrichtet. Nach den Osterferien soll dann der eingeschränkte Präsenzunterricht durchgeführt werden.

    2. Die Ganztagsangebote bleiben ausgesetzt.

    3. Die Betriebspraktika an den … Schulen bleiben bis zum Beginn der Osterferien (1. April 2021) ausgesetzt. Begründete Einzelfallentscheidungen anderer Art sind bei Zustimmung aller Beteiligten (Schülerinnen und Schüler, Eltern, Betrieb, Schulleitung) unter Einhaltung der geltenden Hygienepläne möglich. Besuche im Betrieb durch Lehrkräfte dürfen jedoch nicht stattfinden.“4 Damit entfällt zumindest das Klassenpraktikum der achten Realschulklassen im Februar im Ausbildungszentrum der Bauwirtschaft. Ob das Praktikum nachgeholt werden kann, wird später entschieden.

    4. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung, der eine besondere Betreuung erfordert, wird in Zusammenarbeit mit regionalen Beratungs- und Förderzentrum weiterhin in Absprache mit den Eltern in der Schule sichergestellt werden.

    5. Schülerinnen und Schüler in den Abschlussjahrgängen in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung erhalten Präsenzunterricht unter Wahrung der Abstandsregelungen.

Zeitraum

Unterrichtsform -> Jahrgänge 7HRG + 8HRG + 9RG + 10G

11.1.2021 bis 14.02.2021

Aufhebung der Präsenzpflicht; Schülerinnen und Schüler werden im Distanzunterricht beschult.

15.2.2021 bis Anfang März (?)

Schülerinnen und Schüler verbleiben im Distanzunterricht.

Anfang März (?) bis Osterferien

Die Schülerinnen und Schüler werden im Wechselunterricht beschult (A und B-Wochen)

nach den Osterferien

(eingeschränkter) Regelbetrieb?

 

  1. Unterricht in den Abschlussklassen

    1. Der Unterricht in den Abschlussklassen der Henry-Benrath-Schule wird weiterhin grundsätzlich im Rahmen von Präsenzunterricht bei durchgängiger Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern und der Teilung in zwei Gruppen in jeweils einem eigenen Unterrichtsraum erteilt.

    2. Der Präsenzunterricht könnte, wenn ein vergleichbarer Lernerfolg sichergestellt wird, phasenweise durch Distanzunterricht ersetzt werden.

    3. Die Abschlussprüfungen finden unter Berücksichtigung der besonderen Situation der Pandemie statt. Es hat eine Verschiebung der Prüfungstage gegeben (siehe Terminkalender auf der Homepage).

Zeitraum

Unterrichtsform -> 9H + 10R

11.1.2021 bis 14.02.2021

Präsenzunterricht; Teilung der Gruppe (maximale Gruppengröße 15 Schülerinnen und Schüler; Einhaltung der Abstandsregeln; Unterricht in zwei Räumen durch eine Lehrkraft beim Erreichen der Maximalgruppengröße

15.2.2021 bis Anfang März (?)

Präsenzunterricht

Anfang März (?) bis Osterferien

Präsenzunterricht

nach den Osterferien

Präsenzunterricht

 

  1. Leistungsbewertung und Klassenarbeiten, Klausuren und sonstige Prüfungen

    1. Da grundsätzlich von der Gleichwertigkeit von Präsenzunterricht, Wechselunterricht und Distanzunterricht auszugehen ist, haben die unterschiedlichen Unterrichtsformen keinen Einfluss auf die Leistungsbewertung. Entscheidend ist, dass die allgemeingültigen Bewertungsmaßstäbe (individuelle Zurechenbarkeit, für die gesamte Lerngruppe gleichermaßen verbindliche Anforderungen, gleicher Bewertungsmaßstab sowie Beachtung der Grundsätze der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung …) eingehalten werden. Das bedeutet, dass für alle Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe durch das Unterrichtsgeschehen – unabhängig von der Unterrichtsform – die gleichen Lernvoraussetzungen gegeben sein müssen.“5

    2. Klassenarbeiten, Klausuren und sonstige Prüfungen mit Ausnahme derjenigen, welche für Schulabschlüsse 2021 und 2022 unaufschiebbar sind, finden bis zum 14. Februar 2021 nicht statt. … Die Klassenarbeiten und Prüfungen in den anderen Jahrgangsstufen entfallen, können aber ebenfalls durch Ersatzleistungen kompensiert werden.“6

 

  1. Durchführung von Eltern- und Schülergesprächen zur Notenbegründung

    1. Für Gespräche mit Schülerinnen und Schülern und Eltern zur Notengebung nach § 30 Abs. 1 Satz 5, Abs. 2 Satz 2 und 3 VOGSV haben bereits bewährte und etablierte Kommunikationswege weiterhin Bestand.“7

    2. Wünschen die Eltern oder die Schülerinnen und Schüler eine Erläuterung der Noten bzw. hält die Lehrkraft dies für pädagogisch notwendig, so kann diese in der Schule im Rahmen der Hygieneregeln vor Ort erfolgen.8

    3. Die Nutzung von herkömmlichen Telekommunikationsmedien oder eine Teilnahme per Videokonferenzsystem ist auf freiwilliger Basis ebenfalls möglich. Dies wird vom Hessischen Datenschutzbeauftragten vorübergehend geduldet.“9

 

  1. Durchführung von Elternsprechtagen und Beratungsgesprächen

    1. Auf den Einsatz von Videokonferenzsystemen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nach Möglichkeit zu verzichten. (Kennzeichnung durch mich)10

    2. Wir halten es für sinnvoll, die Elterngespräche am „Elternsprechtag“ telefonisch durchzuführen. Die Kolleginnen und Kollegen vereinbaren mit den Eltern einen Gesprächstermin. Die Zeitdauer wird auf 10 min festgelegt. Wir werden eine Woche benennen, in der dieser „Tag“ durchgeführt wird.

 

  1. Halbjahreszeugnisse

    1. Die Zeugnisse werden an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben im Februar. Die Klassenleitungen oder deren Vertretung bestellen Ihre Klassen ein und geben die Zeugnisse dann unter Einhaltung der Hygieneregelung aus.

    2. Sollte es irgendein Problem zu Zeugnisausgabe geben, können Sie sich gerne an die Schulleitung wenden. Wir werden dann gemeinsam nach einer Lösung suchen.

    3. Die Zeugnisse sollen an der HBS in der 9H und 10 R am Freitag, dem 29.01.2021, in der 3. Unterrichtsstunde durch die Klassenleitung ausgeteilt werden. Der Unterricht endet nach der 3. Unterrichtsstunde.

    4. Alle anderen Klassen, die sich im Distanzunterricht befinden, erhalten am Dienstag, dem 2.2.2021 ihre Zeugnisse. Um die Hygienebestimmungen und Abstandsregelungen einzuhalten, schlagen wir folgendes Vorgehen vor:

  • die Jahrgänge 10G, 9G sowie 9R erhalten die Zeugnisse um 8 h (Gruppe A) und 8.30 h Gruppe B.

  • die Jahrgänge 8G, 8R sowie 8H erhalten die Zeugnisse um 9 h (Gruppe A) und 9.30 h Gruppe B

  • die Jahrgänge 7G, 7R sowie 7H erhalten die Zeugnisse um 10 h (Gruppe A) und 10.30 h Gruppe B

  • die Jahrgänge 6G, 6R sowie 6H erhalten die Zeugnisse um 11 h (Gruppe A) und 11.30 h Gruppe B

  • die Jahrgänge 5G, 5R sowie 5H erhalten die Zeugnisse um 12 h (Gruppe A) und 12.30 h Gruppe B

  • die Ausgabe der Zeugnisse erfolgt immer der Klassenraum durch die Klassenleitung

  • die Zeugnisse der Schülerinnen und Schüler, die diese nicht abholen können, werden in der Verwaltung der Schule bis zur Abholung verwahrt.

 

  1. Klassenfahrten, Ausflüge usw.

    1. Es finden bis auf Weiteres keine Klassenfahrten, Ausflüge usw. statt.

  2. Änderungen im Stundenplan ab dem 1.2.2021, neue Kolleginnen und Kollegen.

    1. Wir müssen die Unterrichtsverteilung und damit die Pläne von einigen Lehrkräften sowie Klassen und Gruppen ändern.

    2. Das hängt u.a. damit zusammen, dass wir neue Referendarinnen und Kolleginnen und Kollegen begrüßen können, die in den bestehenden Plan mit eingebaut werden müssen sowie im Rahmen der noch bestehenden geringen Möglichkeiten teilweise Umsetzungen von Kolleginnen und Kollegen, die Corona-bedingt keinen Präsenzunterricht durchführen können.

    3. Alle AG’s entfallen weiterhin. Die freiwerdenden Kolleginnen und Kollegen werden im Regelbetrieb eingesetzt.

    4. Der Sportunterricht findet statt in Form von Sporttheorie und „Bewegung“ im vom Hygieneplan erlaubten Rahmen. Der Schwimmunterricht entfällt.

    5. Der Förderunterricht (DAZ, FiLuR, LÜZ, usw.) wird im Rahmen der Möglichkeiten fortgeführt.

    6. Es kann zu technischen Schwierigkeiten bei der Umstellung der Zugänge von Kolleginnen und Kollegen zu den Klassen bei Fachlehrerwechseln kommen. Bitten melden Sie das unbedingt den Klassenleitungen, damit wir gegensteuern können.

Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, können Sie uns gerne über E-Mail oder telefonisch kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Schäfer

1 Anlage zum Ministerbrief vom 21.01.2021, S. 1

2 Anlage zum Ministerbrief vom 21.01.2021, S. 1.

3 Zitat aus dem Schreiben des Ministers vom 21.01.2021, S. 1f.

4 Schreiben des Ministers vom 21.01.2021, S. 3f.

5 Schreiben des Ministers vom 21.01.2021, S. 4

6 Schreiben des Ministers vom 21.1.2021, S. 4f.

7 Schreiben des Ministers vom 21.01.2021, S. 6

8 Schreiben des Ministers vom 21.01.2021, S. 6

9 Schreiben des Ministers vom 21.01.2021, S. 6

10 Schreiben des Ministers vom 21.01.2021, S. 6f.