An der Henry-Benrath-Schule können alle Mittelstufenabschlüsse bis Klasse 10 erreicht werden:
§ 54 VOBGM – Erwerb des Hauptschulabschlusses
(1) Der Bildungsgang der Hauptschule endet mit dem Hauptschulabschluss in Form des einfachen oder des qualifizierenden Hauptschulabschlusses.
(2) Die Klassenkonferenz entscheidet über die Vergabe des Abschlusses und die Feststellung der Gesamtleistung nach § 56.
(3) Der Hauptschulabschluss wird zuerkannt, wenn
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1.
die Voraussetzungen für die Leistungsbewertung am Ende der Jahrgangsstufe 9 nach Maßgabe des § 55 erfüllt wurden und
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2.
unter Einbeziehung der Prüfungsarbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik eine nach Maßgabe des § 56 ermittelte Gesamtleistung von 4,4 oder besser erreicht wurde.
Der Hauptschulabschluss in Form des qualifizierenden Hauptschulabschlusses wird zuerkannt, wenn
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1.
die Voraussetzungen von Satz 1 Nr. 1 erfüllt sind und
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2.
unter Einbeziehung der Prüfungsarbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch eine nach Maßgabe des § 56 ermittelte Gesamtleistung von 3,0 oder besser erreicht wurde.
§ 59 Erwerb des mittleren Abschlusses (Realschulabschluss) im Bildungsgang Realschule
(1) Der Bildungsgang Realschule endet mit dem mittleren Abschluss (Realschulabschluss) in Form des einfachen oder des qualifizierenden Realschulabschlusses am Ende der Jahrgangsstufe 10.
(2) Die Klassenkonferenz entscheidet über die Feststellung der Gesamtleistung nach § 61 und die Vergabe des Abschlusses.
(3) Der mittlere Abschluss (Realschulabschluss) wird zuerkannt, wenn
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1.
die Voraussetzungen für die Leistungsbewertung am Ende der Jahrgangsstufe 10 nach Maßgabe des § 60 erfüllt wurden und
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2.
eine nach Maßgabe des § 61 ermittelte Gesamtleistung von 4,4 oder besser erreicht wurde.
Der mittlere Abschluss (Realschulabschluss) in Form des qualifizierenden Realschulabschlusses wird zuerkannt, wenn
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1.
die Voraussetzungen des Abs. 3 erfüllt sind,
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2.
die aus den Endnoten nach § 61 Abs. 2 und 3 berechnete Durchschnittsnote in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache sowie in den übrigen Fächern gleichfalls jeweils besser als befriedigend (< 3,0) ist und
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3.
die Lernentwicklung, der Leistungsstand und die Arbeitshaltung der Schülerin oder des Schülers eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in der gymnasialen Oberstufe oder dem beruflichen Gymnasium erwarten lassen.
Versetzung in die E-Phase einer gymnasialen Oberstufe am Ende der Klasse 10
Offene Schullaufbahn
Fast während der gesamten Schullaufbahn bleiben Schulabschlüsse und Übergänge in der Henry-Benrath-Schule offen. Ausgenommen sind die 9. Abschlussklasse im Hauptschulzweig und die 10. Abschlussklasse im Realschulzweig.