6. Juli 2019

LMF-Bücherei

Der Zugang zur LMF-Bücherei befindet sich im Erdgeschoss des Schulgebäudes gegenüber den Naturwissenschaftsräumen (vom Haupteingang kommend, bei den Treppen rechts im Gang auf der rechten Seite)

Öffnungszeiten der LMF-Bücherei während des Schuljahrs:

  • in der Regel während der Pausen (9:25-9:45 Uhr und 11:15-11:30 Uhr)
  • weitere Öffnungszeiten können dem Aushang an der Tür der LMF-Bücherei entnommen werden
  • nach Absprache

Kontakt:

Für die Lernmittelverwaltung sind Frau Lerch und vertretend Herr Vesely zuständig.

Verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bei Rückfragen bitte das Kontaktformular (https://www.benrathschule.de/die-hbs/kollegium/).

Aktuelle Informationen bezüglich der LMF ab dem Schuljahr 2022/23 –>Info LMF und Schulbibliothek


Informationen zur Lernmittelverwaltung und Schulbuchausgabe

  1. Wofür steht die Abkürzung LMF?

LMF steht für Lernmittelfreiheit, die laut § 153, Abs. 1, 2 und 3 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) an hessischen Schulen gilt.

Die an den Schulen eingeführten Lernmittel werden den Schülerinnen und Schülern vom Land unentgeltlich zum Gebrauch überlassen, bleiben jedoch Eigentum des Landes Hessen. Aus diesem Grund sind alle bereitgestellten Schulbücher pfleglich und sorgsam zu behandeln.

Bei Verlust oder Beschädigung seitens der Schülerinnen und Schüler muss daher (ggf. anteilig) für den Schaden aufgekommen werden.

  1. Wie läuft die Schulbuchausgabe ab?

Die Schulbücher werden in der ersten Schulwoche des neuen Schuljahres klassenweise von der Lernmittelverwaltung an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben.

Zur Ausleihe wird der Schülerausweis benötigt, um die entsprechenden Bücher den Schülerinnen und Schülern richtig zuordnen zu können. Bei fehlendem Schülerausweis wird eine Gebühr von einem Euro erhoben. (Schülerinnen und Schüler der neuen fünften Klassen sowie diejenigen, die neu an die Schule wechseln und noch keinen aktuellen Ausweis besitzen, sind von dieser Regelung ausgenommen.)

Die Schüler sind verpflichtet, nach dem Erhalt der Schulbücher…

  • zu kontrollieren, ob alle Schulbücher, die an die Klasse ausgegeben wurden, erhalten wurden. Sollte ein Schulbuch fehlen, so hat der oder die betroffene Schüler/in schnellstmöglich selbst dafür zu sorgen, sich bei der Lernmittelverwaltung das fehlende Schulbuch noch zu beschaffen.
  • den Zustand der Bücher zu kontrollieren (siehe 4.). Eventuelles Anzeigen von Mängeln wird nur in den ersten beiden Schulwochen akzeptiert und gegebenenfalls für entsprechenden Ersatz gesorgt. Den vollständigen Erhalt der benötigten Schulbücher bestätigt jeder Schüler/jede Schülerin durch die Klassenleitung.
  • sofort und vor Vertauschen der Bücher das Schuljahr, den eigenen Namen und die aktuelle Klasse in die dafür vorgesehene Tabelle sowie den Zustand des Buches (Schulstempel vorn im Buch) einzutragen.
  • diese einzubinden, um das Buch vor Verschmutzungen zu schützen und für folgende Jahrgänge zu erhalten (siehe 5.).

Zur Schulbuchausgabe in der ersten Woche nach den Sommerferien sollten bitte immer noch zusätzlich ein bis zwei Tragetaschen mitgebracht werden! 

  1. Wie läuft die Schulbuchrückgabe ab?

Die Schulbücher werden zu einem von der Lernmittelverwaltung festgesetzten Termin am Schuljahresende ebenfalls wieder klassenweise eingesammelt.

Zur Bücherrückgabe wird der Schülerausweis benötigt, um die korrekte Abgabe direkt überprüfen zu können.

Die Schülerinnen und Schüler werden über den Tag der Abgabe durch einen Aushang informiert und gehen mit der in der jeweiligen Schulstunde unterrichtenden Lehrkraft zur LMF-Bücherei.

Die Schülerinnen und Schüler werden dazu angehalten, die Bücher zum Abgabetermin vollständig parat zu haben. Für eventuelle Beschädigungen oder Verluste von Schulbüchern muss gegebenenfalls aufgekommen werden.

Schulbücher, die bis zum letzten Schultag vor den Sommerferien von den Schülern nicht zurückgebracht wurden, werden in Rechnung gestellt.

Es wird erwartet, dass die Schulbücher in einem ordentlichen Zustand an die Lernmittelverwaltung zurückgegeben werden. Um einen zügigen Ablauf der Buchrücknahme zu gewährleisten, sollten die Bücher bereits aus den Taschen herausgenommen und beim Strichcode hinten im Buch aufgeschlagen sein.

  1. Zustand der Schulbücher

Die Schulbücher sind Eigentum des Landes Hessen. Somit versteht sich von selbst, dass alle Schülerinnen und Schüler pfleglich, sorgsam und ordentlich mit den ihnen geliehenen Schulbüchern umgehen. Eventuelle kleinere Beschädigungen wie eingerissene oder herausgetrennte Seiten bzw. sich lösende Buchrücken sind selbst zu beheben (z.B. durch Kleben mit einem Klebestreifen).

Da zu Beginn des Schuljahres alle die Möglichkeit haben, einen größeren und schwerwiegenderen Mangel (z.B. das Fehlen einer Buchseite, zerrissene Buchseiten, schwerwiegende Wasserschäden etc.) anzuzeigen und ein Ersatzbuch einzufordern, werden zum Ende des Schuljahres bei der Bücherrückgabe Aussagen, die auf den Mangel schon zu Beginn des Schuljahres hinweisen, nicht mehr akzeptiert. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass der/die Schüler/in selbst für den Mangel verantwortlich ist. Somit liegt die Ersatzpflicht bei dem/der betroffenen Schüler/in.

Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, alle Schulbücher, soweit nicht schon vorhanden, einzubinden. Bitte beachten Sie, dass Schulbücher über Jahre hinweg an Schüler, die mehr oder weniger pfleglich mit diesen umgehen, ausgegeben werden. Somit kann nicht jedes ausgegebene Schulbuch eine einwandfreie neue unbenutzte Ausgabe eines Buches sein, sollte aber trotzdem bestmöglich geschützt werden.

  1. Das Einbinden der Schulbücher

Zu Beginn des Schuljahres sind alle Schülerinnen und Schüler angehalten, die erhaltenen Schulbücher zum Schutz dieser einzubinden. Der Umschlag kann über mehrere Jahre hinweg auf dem Schulbuch verbleiben und erspart dem ein oder anderen nachfolgenden Schüler das erneute Einbinden dieses. Sollte ein alter Umschlag bereits große Mängel aufweisen, so bitten wir darum, diesen abzunehmen und durch einen neuen zu ersetzen.

Achtung:

Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Buchumschläge nicht mit den Büchern verklebt werden dürfen, da ansonsten beim Entfernen der Schutzhülle das Buch oder der Strichcode beschädigt werden. Bitte verkleben Sie die Schutzhülle in sich selbst und lassen Sie die Seite mit dem Strichcode unbedingt frei.

  1. Was geschieht bei Verlust eines Schulbuches aus dem Bestand der LMF-Bücherei?

Schulbücher, die nicht wieder auffindbar oder auch so stark beschädigt sind, dass eine weitere Ausleihe nicht mehr möglich ist, müssen ersetzt bzw. bezahlt werden.

Wichtig:

Grundsätzlich gilt ein Schulbuch nur als zurückgegeben, wenn der/die Schüler/in das Buch mit der entsprechenden Exemplarnummer/dem Strichcode abgibt, das bei der Schulbücherausgabe auch eingescannt wurde.

Das Eintragen des Namens hilft zwar, Bücher nicht untereinander zu vertauschen, der eingetragene Name allein ist allerdings nicht ausschlaggebend bei der Rückgabe.

Wird ein Schulbuchersatz notwendig, so wird der Restwert des jeweiligen Buches nach Alter und Zustand festgelegt, der sich am Neupreis bei erster Anschaffung orientiert, und den Schülerinnen und Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigten mitgeteilt.

Möglich ist grundsätzlich, dass Sie selbst Ersatz (möglicherweise ein gebrauchtes, aber gut erhaltenes Buch mit der entsprechenden ISBN) beschaffen und dieses gegen das verlorene oder beschädigte Buch eintauschen.

Werden Schulbücher aus eigenem Verschulden nicht bis zum Schuljahresende zu den angesetzten Terminen zurückgegeben, werden die Bücher in Rechnung gestellt.

  1. Ausleihe von Schulbüchern über die Sommerferien

In Ausnahmefällen ist das Ausleihen einzelner Schulbücher über die Sommerferien möglich, um sich beispielsweise für eine Nachprüfung vorbereiten zu können.

In diesem Fall gilt, dass alle Bücher regulär abgegeben werden, aber das gewünschte Buch über die Ferien neu ausgeliehen werden kann, damit sich das Ausleihdatum ändert und es der Schülerin/dem Schüler nicht zum Nachteil wird.

  1. Verlassen der Schule oder Schulwechsel

Schülerinnen oder Schüler, die die Schule verlassen, müssen sich selbstständig um die Kontaktaufnahme mit der Lernmittelverwaltung kümmern.

Abzugeben sind beim Verlassen der Schule alle von der Schule erhaltenen Lernmittel, was ohnehin eine Voraussetzung für die Abmeldung ist.