Fall
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Zeitraum
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Erläuterung/Neuerungen
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Symptomatisch erkrankte Person
(noch nicht durch Test abgeklärt)
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Erkrankte Person gehört nicht in die Schule, diese sollte Erkrankung mit Test abklären!
SL kann falls erforderlich bis zur Abklärung Betretungsverbot erteilen.
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PCR Quellfall/Index
Infizierte Person
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Entlassung aus Isolation beträgt 10 Tage ohne Testung
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Seit 17. Januar unverändert 10 Tage, Absonderung gilt bei Infektion unabhängig von Impfstatus!
(eine Verfügung des Gesundheitsamtes ist für Absonderung nicht zwingend erforderlich, es gilt automatisch ab positivem Test)
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Allgemein gilt
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Freitestung frühestens am 7. Tag nach Feststellung der Infektion
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Freitestung mit Antigen-Schnelltest bzw. Bürgertest mit negativem Ergebnis, allerdings kein Selbst-Test
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für infizierte Kinder und Jugendliche in KiTa und Schule
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Freitestung frühestens am 7. Tag nach Feststellung der Infektion
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Freitestung mit Antigen-Schnelltest bzw. Bürgertest mit negativem Ergebnis, allerdings kein Selbst-Test
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Kontaktpersonen 1. Grades
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Keine Quarantäne für Geboosterte, „doppelt“ Geimpfte, geimpft Genesene und „frisch“ Genesene
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„Status-Regelungen“ sind zu beachten.
Gilt nur bei Symptomfreiheit und unter der dringenden Empfehlung von Selbsttests!
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Allgemein gilt
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Entlassung aus Quarantänezeit beträgt 10 Tage ohne Testung
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Seit 17. Januar unverändert 10 Tage
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für infizierte Kinder und Jugendliche in KiTa und Schule
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Freitestung frühestens am 7. Tag nach Beginn der Quarantäne
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Freitestung mit Antigen-Schnelltest bzw. Bürgertest mit negativem Ergebnis, allerdings kein Selbst-Test
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für Kinder und Jugendliche in der Schule als Kontaktpersonen 1. Grades
(für KiTas gelten inzwischen andere Regelungen, in KiTa sind Freitests am Folgetag möglich)
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Freitestung frühestens am 5. Tag nach Beginn der Quarantäne
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Freitestung mit Antigen-Schnelltest bzw. Bürgertest mit negativem Ergebnis, allerdings kein Selbst-Test!
Gilt als Ausnahme bei zusätzlichen Schutzmaßnahmen (z. B. Testpflicht), wie dies in Schulen gegenwärtig umgesetzt wird.
Falls SuS in Klasse zurückkehren, in denen ein Infektionsfall festgestellt wurde, läuft die 7-tägige tägliche Testung verbindlich weiter fort. Die Teilnahme aller ist wünschenswert, allerdings sind Genesene oder Geimpfte nach CoSchuV §13 Abs. 3 nicht verpflichtet.
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