Regelungen rund um Corona ab dem 21.3.2022

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler,

wie bereits aus dem letzten Schreiben des Hessischen Kultusministers, Herrn Staatminister Prof. Dr. Lorz, vom 16.03.2022 zu entnehmen war, gibt es durch die neuen gesetzlichen Bestimmungen auf der Grundlage des überarbeiteten Bundesinfektionsschutzgesetz ab Montag, dem 21.03.2022, teilweise neue Regelungen an hessischen Schulen zu beachten.

Grundlegendes:

  1. Die hessische Landesregierung wird sich in den kommenden Wochen für weitere Lockerungen im Schulbereich einsetzen, damit zu mehr Normalität in der Schule zurückzukehrt werden kann.
  2. Schülerinnen und Schüler, die Eltern sowie die Schulen sollen so frühzeitig wie möglich über Corona-bedingte Veränderungen im Schulbetrieb informiert werden und Änderungen von heute auf morgen sollen vermieden werden.
  3. Das Land Hessen wird mit Blick auf die aktuelle pandemische Lage die vom Bund gewährte Übergangszeit ausschöpfen (diese Übergangszeit endet am 4.4.2022).

 

(Neu)Regelungen ab dem 21.03.2022 bis zum 4.04.2022:

  1. Zum 21. März 2022 (Montag) wird es keine kurzfristigen Änderungen im Schul- und Unterrichtsbetrieb geben. Die bisherigen Regelungen behalten zunächst ihre Gültigkeit.
  2. Bis zum 4. April ist bekanntermaßen zu beachten,
    • dass am Sitzplatz keine Maske getragen werden muss.
    • dass weiter die Pflicht zum Tragen einer Maske auf den Fluren, im Gebäude, auf den Treppen usw. besteht.
    • dass Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und alle anderen Personen selbstverständlich weiterhin freiwillig eine Maske im Unterricht tragen können.
    • dass das Tragen von Masken auf dem Platz vom Ministerium empfohlen wird, wenn ein Infektionsfall in einer Klasse bzw. Unterrichtsgruppe aufgetreten ist.
    • dass die dreimalige Testpflicht pro Woche für nicht geimpfte bzw. nicht genesene Schülerinnen und Schüler vorerst bestehen bleibt.
    • dass an der HBS in der Regel am Montag, Mittwoch und Freitag getestet wird.
    • dass bei einem Infektionsfall in einer Klasse weiter eine Woche lang täglich getestet wird (also auch dienstags und donnerstags).

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  • dass der Testrhythmus für nicht geimpfte und nicht genesene Lehrkräfte und aller anderen in Schule arbeitenden Personen an den Rhythmus von nicht geimpften und nicht genesenen Schülerinnen und Schülern angepasst wird (es wird also nicht mehr jeden Tag getestet!)
  • Testungen der Lehrkräfte und allen anderen in der Schule tätigen Menschen finden ab dem 21.03.2022 montags, mittwochs und freitags immer vor dem jeweiligen Unterricht statt!).

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    • dass Lehrkräfte (und allen anderen in der Schule tätigen Personen) sich selbstverständlich weiterhin freiwillig testen können.
    • dass alle bisherigen bekannten Regelungen rund um die Hygienepläne von Land und Schule bestehen bleiben: u.a.
      • Abstand halten,
      • Hände waschen …,
      • Einbahnsystem beim Betreten und Verlassen der Schule,
    • dass der nächste landesweit gültige Hygieneplan (Nr. 10) demnächst veröffentlicht wird und dieser Plan besonders Erleichterungen bei den Abstandsregeln und mehr Freiheiten in den Fächern Sport und Musik schaffen soll.
    • dass in der kommenden Woche (ab dem 21.03.2022) die Schulen weitere Informationen erhalten werden, welche Regelungen an den Schulen ab dem 4.04.2022 und nach den Osterferien gelten sollen.
    • dass das Ziel ist – sobald dies vertretbar ist – die vollständige Aufhebung der Maskenpflicht zu erreichen.
    • dass nach einer Präventionswoche im Anschluss an die Osterferien es zu Änderungen u.a. bei den Tests kommen wird.

 

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Schäfer

Direktor an einer Gesamtschule.