Notbetreuung

Liebe Eltern,

im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes ist ausschließlich eine Notbetreuung für Kinder (Jgst. 5 und 6) von Eltern besonderer Berufsgruppen (siehe unten) möglich. Bitte melden Sie Ihr Kind per Mail unter der Angabe der beruflichen Notwendigkeit und der Betreuungstage und -zeiten gern schon am Wochenende unter der Mailadresse betreuung.hbs@hbfb.wtkedu.de an. Die Betreuungszeit liegt zwischen 07:55 Uhr bis 15.00 Uhr. Kranke Kinder dürfen nicht in der Schule erscheinen. Sollten sie dennoch krank in die Schule kommen, müssen sie wieder abgeholt werden. Bitte geben Sie Ihrem Kind genügend Verpflegung und Getränke mit, da die Cafeteria geschlossen sein wird.

Als besondere Berufe im Sinne des Infektionsschutzgesetzes gelten Angehörige des Polizeivollzugsdienstes, der Feuerwehr, RichterInnen, StaatsanwältInnen, Personen im Justizvollzug, der Rettungsdienste, des technischen Hilfswerks, des Katastrophenschutzes, des Maßregelvollzugs, des Katastrophenschutzes, Berufe der gesundheitlichen Versorgung und pflegerische Berufe.