Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
in der nächsten Zeit können drei Szenarien im Zusammenhang mit den Inzidenzwerten für den Unterricht von Bedeutung sein. Der Staatsminister hat dies in seinem Schreiben in einer Tabelle dargelegt (Anlage 1). Ich passe die Tabelle an unsere Situation an.
Jahrgang 5 + 6 |
Jahrgänge ab 7 |
Abschlussklassen 10R + 9H |
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Inzidenz bis 100 |
Wechselunterricht |
Wechselunterricht |
Präsenzunterricht |
Inzidenz zwischen 100 und 165 |
Wechselunterricht |
Wechselunterricht |
Wechselunterricht |
Inzidenz ab 165 |
Distanzunterricht |
Distanzunterricht |
Wechselunterricht |
Die Unterrichtsplanung und Durchführung wird durch die Inzidenzwerte bestimmt. In den folgenden Aufstellungen haben wir die praktische Umsetzung an der HBS „eingebaut“. Unser Problem bei der Planung war und ist u.a., dass wir nicht wissen, wann welcher Inzidenzwert im Wetteraukreis gilt. Deshalb erscheint es uns notwendig, auf alle drei Varianten vorbereitet zu sein und Sie über die Folgen der einzelnen Fälle zu informieren.
Wir haben in der Schulleitung sehr lange über die verschiedenen Varianten diskutiert und nachgedacht, wie der Unterricht bei dem jeweiligen Fall umgesetzt werden kann. Bei allen Varianten und Umsetzungen gibt es unterschiedliche Problemstellungen, die teilweise nicht auflösbar sind. In den Abschlussklassen z.B. tritt durch die vielen Feier- und Ferientage bei der Umsetzung vom Wechselunterricht nach Stundenplan die Schwierigkeit auf, dass es ohne Anpassungsmaßnahmen zu einem großen Ungleichgewicht der Anzahl der Unterrichtsstunden in den Hauptfächern kommt. Das haben wir versucht aufzufangen (siehe unten).
Wir müssen weitgehend nach bestehendem Stundenplan arbeiten, weil alle Unterrichte aufeinander abgestimmt sind und Unterricht in allen Fächern erteilt werden soll. Grundsätzlich werden wir (mit einer Ausnahme bei den Abschlussklassen) den Unterricht in Wechselwochen durchführen. Die Klassen werden in A- und B-Gruppen von den Klassenleitungen unterteilt. Diese Einteilung gilt während des gesamten Wechselunterrichts.
Grundsätzlich gilt weiterhin, dass die Schülerinnen und Schüler montags und mittwochs in den Klassenräumen den Selbsttest durchführen. Dazu ist die Einwilligung der Eltern notwendig. Wer von den Schülerinnen und Schülern an seinem ersten Schultag keine Einwilligung vorlegen kann, muss das Schulgelände verlassen und die Einwilligungserklärung nachreichen. Nachtestungen sind täglich vor dem Unterricht nötig und möglich, denn ohne Test dürfen Schülerinnen und Schüler nicht am Unterricht teilnehmen (zulässig ist aber auch ein aktueller Bürgertest).
Die Testergebnisse werden dokumentiert. Positive Testergebnisse werden an das Gesundheitsamt und das Schulamt weitergemeldet. Es besteht weiter die Möglichkeit, die Schülerinnen und Schüler vom Unterricht abzumelden. Alle Informationen zur Testung usw. können Sie den vorhergehenden Mitteilungen und Schreiben entnehmen.
Im Moment bewegt sich der Inzidenzwert im Wetteraukreis bei etwa 106 (Stand: 29.04.2021, 21.45 h). Das bedeutet, dass im Moment der unter 1. dargestellte Ablauf umgesetzt wird.
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Unterricht bei einer Inzidenz von 100 bis 165
WAS? |
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Rahmen |
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Jg. 5-6 |
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7HRG 8HRG 9RG und 10G |
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Jg. 10R und 9H |
Einteilung A- und B-Gruppen durch die Klassenleitungen.
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Sonstiges |
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Übersicht A- und B-Wochen
Es war immer wieder von A- und B-Wochen die Rede. Folgende Reihenfolge wird es nach derzeitiger Planung geben (Inzidenz von 100 bis 165):
Kalenderwoche |
Jahrgänge 5 und 6 |
Jahrgänge 7-10 |
Abschlussklassen |
KW 18: 03.05. – 07.05.2021 (5 Tage) |
A-Woche |
B-Tag Do / A-Tag Fr |
A-Woche |
KW 19: 10.05. – 12.05.2021 (3 Tage) |
B-Woche |
B-Woche |
B-Woche |
KW 20: 17.05. – 21.05.2021 (5 Tage) |
A-Woche |
A-Woche |
A-Woche |
KW 21: 25.05. – 28.05.2021 (4 Tage) |
B-Woche |
B-Woche |
B-Woche |
KW 22: 31.05. – 02.06.2021 (3 Tage) |
A-Woche |
A-Woche |
B-Woche |
KW 23: 07.06. – 11.06.2021 (5 Tage) |
B-Woche |
B-Woche |
Prüfungswoche |
usw. |
usw. |
usw. |
usw. |
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Sonstiges
Weiterhin besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht und auf dem gesamten Schulgelände1, Einhalten des Mindestabstands, Händehygiene und regelmäßiges Lüften der Räume sowie die Ein- und Ausgangsregeln im Schulgebäude. Ersatzmasken sind weiterhin in der Schulverwaltung zu erhalten.
Die genannten Vorgaben basieren auf den Mitteilungen und Vorgaben des Hessischen Kultusministeriums und werden von der Schule entsprechend umgesetzt.
Sollten Sie Fragen haben, sollten Sie Anregungen oder Kritik äußern wollen, können Sie dies gerne telefonisch, schriftlich per Brief oder per E-Mail tun. Unsere Kontaktdaten finden Sie unten abgedruckt.
Bleiben Sie gesund.
1 Mit den entsprechenden Ausnahmeregelungen, die vom Gesetz- und Verordnungsgeber vorgesehen sind.