Neue Regelungen zu Quarantänedauer und Freitestungen

Neue Regelungen zu Quarantänedauer und Freitestungen:

Mit Wirkung vom 17.01.2022 gelten folgende Regelungen:

Fall

Zeitraum

Erläuterung/Neuerungen

Symptomatisch erkrankte Person

(noch nicht durch Test abgeklärt)

 

Gehört nicht in die Schule, diese muss Erkrankung mit Test abklären!

SL kann falls erforderlich bis zur Abklärung Betretungsverbot erteilen.

PCR Quellfall/Index

Infizierte Person

Entlassung aus Isolation beträgt 10 Tage ohne Testung

Verkürzung der Dauer von 14 auf 10 Tage, Absonderung gilt bei Infektion unabhängig von Impfstatus!

(eine Verfügung des Gesundheitsamtes ist für Absonderung nicht zwingend erforderlich, es gilt automatisch ab positivem PCR-Test)

Allgemein gilt

Freitestung frühestens am 7. Tag nach Feststellung der Infektion

Freitestung mit PCR-Test oder Antigen-Schnelltest bzw. Bürgertest

für besondere Berufsgruppen (Lehrkräfte gehören hier NICHT dazu)

Freitestung frühestens am 7. Tag nach Feststellung der Infektion

Freitestung für Beschäftigte in Krankenhäusern, Alten- oder Pflege-Einrichtungen mit verpflichtendem PCR-Test mit negativem Ergebnis und wenn zuvor mind. 48 Std. symptomfrei

für infizierte Kinder und Jugendliche in KiTa und Schule

Freitestung frühestens am 7. Tag nach Feststellung der Infektion

Freitestung mit PCR-Test oder Antigen-Schnelltest bzw. Bürgertest mit negativem Ergebnis, allerdings kein Selbst-Test

Kontaktpersonen 1. Grades

Keine Quarantäne für Geboosterte, „doppelt“ Geimpfte, geimpft Genesene und „frisch“ Genesene

Doppelt“ Geimpfte und „frisch“ Genesene, nur wenn Impfung bzw. Erkrankung weniger als drei Monate zurückliegt.

Gilt nur bei Symptomfreiheit und unter der dringenden Empfehlung von Selbsttests!

Allgemein gilt

Entlassung aus Quarantänezeit beträgt 10 Tage ohne Testung

Verkürzung der Dauer von 14 auf 10 Tage

Freitestung frühestens am 7. Tag nach Beginn der Quarantäne

Freitestung mit negativem PCR-Test oder Antigen-Schnelltest bzw. Bürgertest

für Kinder und Jugendliche in KiTa und Schule als Kontaktpersonen 1. Grades

Freitestung frühestens am 5. Tag nach Beginn der Quarantäne

Freitestung mit PCR-Test oder Antigen-Schnelltest bzw. Bürgertest mit negativem Ergebnis, allerdings kein Selbst-Test!

Gilt als Ausnahme bei zusätzlichen Schutzmaßnahmen wie Testpflicht und Maskenpflicht, wie dies in Schulen gegenwärtig umgesetzt wird.

Falls SuS in Klasse zurückkehren, in denen ein Infektionsfall festgestellt wurde, läuft die 14-tägige tägliche Testung unabhängig vom Impfstatus verbindlich weiter fort.