Neue Regelungen zu Quarantänedauer und Freitestungen:
Mit Wirkung vom 17.01.2022 gelten folgende Regelungen:
Fall |
Zeitraum |
Erläuterung/Neuerungen |
Symptomatisch erkrankte Person (noch nicht durch Test abgeklärt) |
Gehört nicht in die Schule, diese muss Erkrankung mit Test abklären! SL kann falls erforderlich bis zur Abklärung Betretungsverbot erteilen. |
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PCR Quellfall/Index Infizierte Person |
Entlassung aus Isolation beträgt 10 Tage ohne Testung |
Verkürzung der Dauer von 14 auf 10 Tage, Absonderung gilt bei Infektion unabhängig von Impfstatus! (eine Verfügung des Gesundheitsamtes ist für Absonderung nicht zwingend erforderlich, es gilt automatisch ab positivem PCR-Test) |
Allgemein gilt |
Freitestung frühestens am 7. Tag nach Feststellung der Infektion |
Freitestung mit PCR-Test oder Antigen-Schnelltest bzw. Bürgertest |
für besondere Berufsgruppen (Lehrkräfte gehören hier NICHT dazu) |
Freitestung frühestens am 7. Tag nach Feststellung der Infektion |
Freitestung für Beschäftigte in Krankenhäusern, Alten- oder Pflege-Einrichtungen mit verpflichtendem PCR-Test mit negativem Ergebnis und wenn zuvor mind. 48 Std. symptomfrei |
für infizierte Kinder und Jugendliche in KiTa und Schule |
Freitestung frühestens am 7. Tag nach Feststellung der Infektion |
Freitestung mit PCR-Test oder Antigen-Schnelltest bzw. Bürgertest mit negativem Ergebnis, allerdings kein Selbst-Test |
Kontaktpersonen 1. Grades |
Keine Quarantäne für Geboosterte, „doppelt“ Geimpfte, geimpft Genesene und „frisch“ Genesene |
„Doppelt“ Geimpfte und „frisch“ Genesene, nur wenn Impfung bzw. Erkrankung weniger als drei Monate zurückliegt. Gilt nur bei Symptomfreiheit und unter der dringenden Empfehlung von Selbsttests! |
Allgemein gilt |
Entlassung aus Quarantänezeit beträgt 10 Tage ohne Testung |
Verkürzung der Dauer von 14 auf 10 Tage |
Freitestung frühestens am 7. Tag nach Beginn der Quarantäne |
Freitestung mit negativem PCR-Test oder Antigen-Schnelltest bzw. Bürgertest |
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für Kinder und Jugendliche in KiTa und Schule als Kontaktpersonen 1. Grades |
Freitestung frühestens am 5. Tag nach Beginn der Quarantäne |
Freitestung mit PCR-Test oder Antigen-Schnelltest bzw. Bürgertest mit negativem Ergebnis, allerdings kein Selbst-Test! Gilt als Ausnahme bei zusätzlichen Schutzmaßnahmen wie Testpflicht und Maskenpflicht, wie dies in Schulen gegenwärtig umgesetzt wird. Falls SuS in Klasse zurückkehren, in denen ein Infektionsfall festgestellt wurde, läuft die 14-tägige tägliche Testung unabhängig vom Impfstatus verbindlich weiter fort. |