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Bezug: ein Schreiben vom 16.09.2021; Grundlage der Auflistung ist ein Schreiben von Jörg Meyer-Scholten Leiter Zentralabteilung (HIER KLICKEN) , HKM
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Thema: Elternabende
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3G-Regel
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Für Elternabende gilt (ebenso wie für die meisten anderen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen auch) die so genannte 3G-Regel,
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d. h. alle teilnehmenden Personen müssen über einen Negativnachweis nach § 3 der Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) verfügen.
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Solche Negativnachweise sind insbesondere
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ein Impfnachweis,
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ein Genesenennachweis oder
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ein Testnachweis
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im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung
oder ein aktueller Nachweis über das negative Ergebnis eines SARSCoV2-Tests mittels eines Nukleinsäurenachweises.
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Teilnehmerzahl
- Das Erfordernis eines Negativnachweises gilt allerdings erst ab einer Teilnehmerzahl von 25 Personen (wobei Genesene und Geimpfte mitzuzählen sind).
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Geltungsausschluss
- die Regelung gilt nicht für Versammlungen der Klassenelternschaft, soweit sie ausschließlich der Wahl einer Klassenelternbeirätin oder eines Klassenelternbeirats sowie ihres oder seines Stellvertreters oder ihrer oder seiner Stellvertreterin dienen.
- Diese Versammlungen sind aus schulischen Gründen erforderlich und daher nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 CoSchuV von der 3G-Regel ausgenommen.
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Veranstaltung mit mehreren Tagesordnungspunkten
- Ist die Wahl als einer unter mehrerer Tagesordnungspunkten in einen Elternabend integriert, so ist nur der Tagesordnungspunkt der Wahl von der 3G-Regel ausgenommen.
- Es ist daher ratsam, diesen Tagesordnungspunkt zur Erleichterung der Durchführung an den Beginn oder an das Ende des Elternabends zu legen.
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Mindestabstand
- Bei Elternabenden und Versammlungen der Klassenelternschaft ist der Mindestabstand, sofern die räumlichen Gegebenheiten es ermöglichen, einzuhalten.
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Tragen von Masken
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Eine medizinische Maske ist bis zum Erreichen des Sitzplatzes zu tragen.
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Kontaktdaten
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Die Kontaktdaten der Teilnehmenden sind mittels einer Liste oder mittels einer App zur digitalen Kontaktnachverfolgung zu erheben.
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Hygieneregeln
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Die Vorgaben des Hygieneplans zum Lüften und zu weiteren Hygienemaßnahmen (z.B. Hände waschen) sind zu beachten.