Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 16.09.2021: Elternabende

  1. Bezug: ein Schreiben vom 16.09.2021; Grundlage der Auflistung ist ein Schreiben von Jörg Meyer-Scholten Leiter Zentralabteilung (HIER KLICKEN) , HKM

  2. Thema: Elternabende

  3. 3G-Regel

  • Für Elternabende gilt (ebenso wie für die meisten anderen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen auch) die so genannte 3G-Regel,

    1. d. h. alle teilnehmenden Personen müssen über einen Negativnachweis nach § 3 der Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) verfügen.

    2. Solche Negativnachweise sind insbesondere

      1. ein Impfnachweis,

      2. ein Genesenennachweis oder

      3. ein Testnachweis

im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung
oder ein aktueller Nachweis über das negative Ergebnis eines SARSCoV2-Tests mittels eines Nukleinsäurenachweises.

  1. Teilnehmerzahl

  • Das Erfordernis eines Negativnachweises gilt allerdings erst ab einer Teilnehmerzahl von 25 Personen (wobei Genesene und Geimpfte mitzuzählen sind).
  1. Geltungsausschluss

  • die Regelung gilt nicht für Versammlungen der Klassenelternschaft, soweit sie ausschließlich der Wahl einer Klassenelternbeirätin oder eines Klassenelternbeirats sowie ihres oder seines Stellvertreters oder ihrer oder seiner Stellvertreterin dienen.
  • Diese Versammlungen sind aus schulischen Gründen erforderlich und daher nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 CoSchuV von der 3G-Regel ausgenommen.
  1. Veranstaltung mit mehreren Tagesordnungspunkten

  • Ist die Wahl als einer unter mehrerer Tagesordnungspunkten in einen Elternabend integriert, so ist nur der Tagesordnungspunkt der Wahl von der 3G-Regel ausgenommen.
  • Es ist daher ratsam, diesen Tagesordnungspunkt zur Erleichterung der Durchführung an den Beginn oder an das Ende des Elternabends zu legen.
  1. Mindestabstand

  • Bei Elternabenden und Versammlungen der Klassenelternschaft ist der Mindestabstand, sofern die räumlichen Gegebenheiten es ermöglichen, einzuhalten.
  1. Tragen von Masken

  • Eine medizinische Maske ist bis zum Erreichen des Sitzplatzes zu tragen.

  1. Kontaktdaten

  • Die Kontaktdaten der Teilnehmenden sind mittels einer Liste oder mittels einer App zur digitalen Kontaktnachverfolgung zu erheben.

  1. Hygieneregeln

  • Die Vorgaben des Hygieneplans zum Lüften und zu weiteren Hygienemaßnahmen (z.B. Hände waschen) sind zu beachten.