Aktualisierte Informationen zur Notbetreuung

Die Berechtigung, Kinder in die Notbetreuung an Schulen (und Kitas) zu geben, ist durch den Kabinettbeschluss am Freitag in zwei Punkten erweitert worden:

  1. Weitere Berufsgruppen, die von der Regelung erfasst werden, sind:
    • Beschäftigte von ambulanten Betreuungs- und Pflegediensten
    • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Abfallwirtschaft tätig sind, mit Nachweis vom Arbeitgeber
  2. Die Berechtigung gilt auch, wenn nur ein Elternteil in einem der in der Liste genannten Bereiche tätig ist.

Für die Notbetreuung füllen Sie bitte das Formular zur Notfallbetreuung aus und senden Sie es an betreuung.hbs@hbfb.wtkedu.de. Alternativ können Sie die Notbetreuung auch formlos über die genannte E-Mail-Adresse anmelden und geben Ihrem Kind das ausgefüllte Formular am ersten Tag der Betreuung in die Schule mit.